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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Alle Kinder und Jugendlichen mit nicht deutscher Erstsprache erhalten bei Bedarf Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Die DaZ-Angebote unterstützen die Schülerinnen und Schülerinnen beim Aufbau ihrer Deutschkompetenzen, damit sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können. Im Kindergarten findet der DaZ-Unterricht integriert im Klassenunterricht statt. Die Unterrichtszeit für eine Schülerin oder einen Schüler beträgt mindestens zwei Lektionen pro Woche. In der Primar- und Sekundarschule wird der DaZ-Unterricht in Anfangsunterricht und Aufbauunterricht unterteilt. Die Unterrichtszeit für eine Schülerin oder einen Schüler beträgt eine Lektion pro Tag im Anfangsunterricht und zwei Lektionen pro Woche im Aufbauunterricht.

Finanzierung

Die Schulgemeinde budgetiert und finanziert den Aufnahmeunterricht. Die Schulbehörde definiert die DaZ-Angebote der Schulgemeinde. Sie entscheidet auch darüber, ob Aufnahmeklassen geführt werden. Alle Schülerinnen und Schüler mit DaZ-Anspruch werden jährlich von der Schulbehörde erfasst. Sie setzt in der Regel pro Schülerin oder Schüler 05.-0.75 Wochenlektionen auf der Kindergartenstufe, 2 Wochenlektionen für Anfangsunterricht und 0.5-0.75 Wochenlektionen für den Aufbauunterricht ein. Über notwendige Ergänzungen entscheidet die Schulbehörde im Verlauf des Schuljahres. Die Schulleitung verteilt die erhaltenen Lektionen bedarfsgerecht auf die Klassen.

Zuteilung zum DaZ-Angebot

Sprachstand von DaZ-Lernenden erheben

Einmal jährlich überprüft die DaZ-Lehrperson den Sprachstand der DaZ-Lernenden. Auch bei neuzugezogenen Kindern und Jugendlichen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ermittelt sie den Sprachstand. Die Verwendung des Instrumentariums Sprachgewandt ist obligatorisch. Bei Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse wird das Instrumentarium nicht angewendet. Sie werden nach dem Erstgespräch mit den Eltern direkt dem DaZ-Anfangsunterricht zugeteilt. 

Das DaZ-Standortgespräch

Das DaZ-Standortgespräch findet nach erfolgter Sprachstanderhebung statt. Die DaZ-Lehrperson, die Klassenlehrperson und die Eltern besprechen die weiteren Fördermassnahmen. Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus der DaZ-Massnahme entlassen werden, wird auch dies an einem DaZ-Standortgespräch besprochen. Bei Einigung über das weitere Vorgehen bestimmt die Schulleitung über die geplante Weiterführung oder Beendigung der DaZ-Massnahme. Kommt es zu einer Neuzuteilung zum DaZ-Angebot, dann teilt die Schulleitung die Kinder und Jugendlichen einem entsprechenden DaZ-Angebot zu.

Weiter Informationen:
Volksschulamt Kanton Zürich - Deutsch als Zweitsprache

Quelle: https://www.zh.ch/ - Stand: 20.09.2023




Siehe auch:

- Förderangebote
- Integrierte Schulung
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Lerntherapie (LT)
- Sonderschulung
- Langgymnasium


Weitere Informationen:
(Hinweis: Link auf andere Webseiten)