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Regelung und Konzepte
Hier sind alle Regeln und Konzepte der Schule Trüllikon zu finden.
Schulweg Wenn das neue Schuljahr beginnt, sind die Schulkinder wieder täglich auf unseren Strassen und Wegen unterwegs, morgens auf dem Schulweg, mittags auf dem Heimweg, einige auch nachmittags. An den Strassenrändern, insbesondere im Bereich des Schulhauses, werden verschiedene Hinweistafeln darauf aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang haben wir zwei Bitten: 1. An die VerkehrsteilnehmerFahren sie vorsichtig und im Tempo angepasst. Besonders spielende Kinder entlang der Strasse sind unberechenbar. Plötzlich springt eines auf, ein anderes sieht etwas Spannendes auf der anderen Strassenseite oder eines wird geschubst und schon ist es auf der Strasse. Gewähren sie den Kindern am Fussgängerstreifen den Vortritt. Halten sie ganz an. Die Kinder werden vom Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei instruiert, die Strasse erst dann zu überqueren, wenn die Fahrzeuge ganz angehalten haben und nicht auf Licht- oder Handzeichen zu reagieren. 2. An die ElternWeisen sie die Kinder an, einen sicheren Schulweg zu benützen. Nicht immer ist der kürzeste Weg auch der sicherste. Besonders die Diessenhoferstrasse, die Andelfingerstrasse und die Rudolfinger Strasse sollten wegen des starken Verkehrsaufkommens, der grossen Lastwagen und der oft übersetzten Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer gemieden werden. Viel besser kommen die Kinder über die Quartierstrassen zur Schule. Die Trülliker über die Mühlebodenstrasse oder den Sperdikler, jene von der Andelfingerstrasse über den Kirch-Weg. Die Rudolfinger benützen den Radweg entlang der Strasse, wobei hier auf die Velos Rücksicht zu nehmen ist! Dort, wo eine gefährliche Strasse zu überqueren ist, ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere im Bereich der Ochsen-Kreuzung. Untenstehende Karte soll illustrieren, welche Wege empfohlen sind: |
Jokertage Abgenommen an der Sitzung vom 21. Dezember 2006 der Primarschulpflege Trüllikon; überarbeitet im Februar 2016. 1. Absenzen bis zu 2 Tagen.Absenzen von bis zu 2 Tagen werden mit Jokertagen geregelt (siehe 3.) 2. Absenzen von mehr als 2 TagenAbsenzen von mehr als 2 Tagen, die nicht mit Jokertagen geregelt werden können (siehe 3.), erfordern eine Bewilligung durch die Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Volksschulverordnung § 29, a-f). 2 Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom gesamten Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden. § 29. 1 Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse. Dispensationsgründe sind insbesondere: Alle in a-f vorgesehenen Dispensiationsgründe, ausser solche unter b können diskussionslos bewilligt werden, sofern dem Gesuch die nötigen Bestätigungen beiliegen. Dispensationsgründe unter b können sein:
In jedem Fall gilt: Die Eltern sind verantwortlich für die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes. Das Konzept und das Jokertagformular können unter folgendem Link heruntergeladen werden: Regelung-von-Absenzen-und-Jokertagen Hinweis ab SJ23/24Ab dem SJ 23/24 werden die Absenzen über die Escola Eltern APP elektronisch erfasst.
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Benützung des Velos und fahrzeugähnlicher Geräte (fäG) für den SchulwegGrundlagen§24 Abs. 1 VSV §66 Abs. 2 VSV UmsetzungDie Lehrperson ist von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss für Unterricht, Erziehung und Betreuung verantwortlich. Die Schüler/innen befinden sich auf dem Schulweg nicht mehr unter einer gesetzlichen Aufsicht der Schule. Demzufolge gilt §66, wonach die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg bei den Eltern liegt. So ist es beispielsweise Sache der Eltern, zu entscheiden, mit welchen Fortbewegungsmitteln ihr Kind in die Schule gehen darf. Die Schule haftet grundsätzlich aber auch nicht für Schäden oder Unfälle, welche auf einem Schulweg durch Schüler/innen verursacht werden. EmpfehlungDie Schule in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsinsturktor der Kantonspolizei empfiehlt, sich an die Regeln des bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) zu halten:
Regeln
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Verhalten auf dem Schulweg gegenüber unbekannten Personen Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die Kinder gegenüber fremden Personen auf dem Schulweg korrekt verhalten sollten. Hier vier wichtige Regeln:
In der Schule und im Kindergarten werden die Regeln immer wieder thematisiert. Wir möchten auch die Bevölkerung bitten, wachsam zu sein und auffällige Beobachtungen zu melden. Vielen Dank! |
Regelungen Schulbus Es gelten folgende Regeln für die Benützung des Schulbusses:
Kinder in der hellen Zone dürfen den Schulbus benützen, wenn folgende Faktoren gegeben sind:
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Besuchsmorgen im Schuljahr 2024 / 25 Der Besuchsmorgen findet jeweils an zwei verschiedenen Wochentagen und Daten pro Schuljahr statt. Die aktuellen Daten entnehmen Sie bitte der Agenda. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unterricht und wenn Sie zahlreich erscheinen. |
Merkblatt «Znüni» Essen und Trinken sind genussvolle Sinneserlebnisse. Regelmässige und fantasievoll zubereitete Hauptmahlzeiten und angepasste Znünis und Zvieris machen Kinder satt und leistungsfähig. Das Merkblatt «Znüni» zeigt auf, wie ein ausgewogener Znüni und Zvieri zusammengestellt werden kann. Darüber hinaus steht im Lehrplan 21: «Die Schülerinnen und Schüler kennen Möglichkeiten, Gesundheit zu erhalten und Wohlbefinden zu stärken (z.B. Bewegung, Ernährung).» Ein sinnvoller Znüni…
Grösse einer Znüni-Portion1 Portion Gemüse oder Früchte ist so viel wie Ihr Kind in der Hand fassen kann.
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Merkblatt Hausaufgaben Allgemeines OrganisationHausaufgaben gibt es grundsätzlich von Montag bis Freitag. Der zeitliche Rahmen beträgt: Klasse x 10 min. pro Tag, d.h. 1.Kl. 10 min., 2. Kl. 20 min., etc. Hausaufgaben können auch längerfristig erteilt werden, etwa mit Wochenplänen. Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Feiertags auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien gibt es in der Regel keine Hausaufgaben. Ab der 3. Klasse führen die Kinder ein Hausaufgabenheft. Wenn die Aufgaben für Ihr Kind und Ihre Familie zu einer grösseren Belastung werden, wenden Sie sich unbedingt frühzeitig an die Klassenlehrperson. Das Gleiche gilt, falls Ihr Kind kaum Aufgaben nach Hause bringt. Unterstützung durch die ElternSo können Sie Ihr Kind beim Lösen der Hausaufgaben unterstützen:
HausaufgabenstundeDie Schule Trüllikon bietet dreimal pro Woche eine kostenlose Hausaufgabenstunde an, welche die Schülerinnen und Schüler besuchen können. |
Schwimmkonzept Schule TrüllikonLehrpersonDie Lehrpersonen (im Besitz des Sport- und Schwimmmoduls) übernehmen den Schwimmunterricht. Eine Begleitperson soll von der Lehrperson organisiert werden, vor allem auf den unteren Stufen oder bei grossen Klassen. Der Beizug von zusätzlichen Personen wird gemäss Konzept zur Zusammenarbeit mit Teilzeit- und Fachlehrpersonen entschädigt. Ort: Im Winter besteht die Möglichkeit, dass jede Klasse zwei- bis fünf Mal ein Hallenbad der Region besucht. Zur Verfügung stehende Bäder sind Aquarina in Rheinau, KSS in Schaffhausen oder das Lehrschwimmbecken der Schule Feuerthalen. Der Transport kann mit dem Schulbus organisiert werden. Die Schwimmlektionen ersetzen die Turnlektionen. Aus organisatorischen Gründen können auch Doppellektionen durchgeführt werden. Weiterbildung: Lernziele: Zyklus 1:
Zyklus 2:
Als Unterrichtshilfen stehen die Bildtafeln zu jedem Abzeichen zur Verfügung. Am Ende des 2. Zyklus sollen die Schulkinder den Wassersicherheitscheck erfüllen (WSC). Wer den WSC bestehen will, muss folgende Aufgaben hintereinander und ohne Unterbrechung lösen: ohne Brille, Schwimmbrille oder Nasenklammer:
Der LP21 Bereich ‚Sicherheit am Wasser‘ ist mit diesen Schwimmabzeichen nicht abgedeckt und muss zusätzlich erarbeitet werden. UmfangUm die Lernziele zu erreichen werden pro Schuljahr 10-16 Lektionen Schwimmen benötigt. UmsetzungFolgende Punkte gilt es zu beachten, um über die Durchführung bzw. die Begleitmassnahmen zu befinden:
Generell:
Anhang
Weiterführende Unterlagen
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