Regelungen und Konzepte


Schulweg

Wenn das neue Schuljahr beginnt, sind die Schulkinder wieder täglich auf unseren Strassen und Wegen unterwegs, morgens auf dem Schulweg, mittags auf dem Heimweg, einige auch nachmittags. An den Strassenrändern, insbesondere im Bereich des Schulhauses, werden verschiedene Hinweistafeln darauf aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Bitten:



1. An die Verkehrsteilnehmer

Fahren sie vorsichtig und im Tempo angepasst. Besonders spielende Kinder entlang der Strasse sind unberechenbar. Plötzlich springt eines auf, ein anderes sieht etwas Spannendes auf der andern Strassenseite oder eines wird geschuppst und schon ist es auf der Strasse.

Gewähren sie den Kindern am Fussgängerstreifen den Vortritt. Halten sie ganz an. Die Kinder werden vom Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei instruiert, die Strasse erst dann zu überqueren, wenn die Fahrzeuge ganz angehalten haben und nicht auf Licht- oder Handzeichen zu reagieren.


2. An die Eltern

Weisen sie die Kinder an, einen sicheren Schulweg zu benützen.

Besonders die Diessenhoferstrasse, die Andelfingerstrasse und die Rudolfinger Strasse sollten wegen des starken Verkehrsaufkommens, der grossen Lastwagen und der oft übersetzten Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer gemieden werden.

Viel besser kommen die Kinder über die Quartierstrassen zur Schule. Die Trülliker über die Mühlebodenstrasse oder den Sperdikler, jene von der Andelfingerstrasse über den Kirch-Weg. Die Rudolfinger benützen den Radweg entlang der Strasse, wobei hier auf die Velos Rücksicht zu nehmen ist!

Dort, wo eine gefährliche Strasse zu überqueren ist, ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere im Bereich der Ochsenkreuzung.

Untenstehende Karte soll illustrieren, welche Wege empfohlen sind:



Karte_Schulweg

Jokertage

Abgenommen an der Sitzung vom 21. Dezember 2006 der Primarschulplflege Trüllikon; überarbeitet im Februar 2016.



1. Absenzen bis zu 2 Tagen.

Absenzen von bis zu 2 Tagen werden mit Jokertagen geregelt (siehe 3.)


2. Absenzen von mehr als 2 Tagen

Absenzen von mehr als 2 Tagen, die nicht mit Jokertagen geregelt werden können (siehe 3.), erfordern eine Bewilligung durch die Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Volksschulverordnung § 29, a-f).

2 Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom gesamten Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden.

§ 29. 1 Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.

Dispensationsgründe sind insbesondere:
a. ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerin¬nen und Schüler,
b. aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerin¬nen und Schüler,
c. hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfes¬sioneller Art,
d. Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
e. aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
f. Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung.

Alle in a-f vorgesehenen Dispensiationsgründe, ausser solche unter b können diskussionslos bewilligt werden, sofern dem Gesuch die nötigen Bestätigungen beiliegen.

Dispensationsgründe unter b können sein:
-Beerdigungen (direkte Verwandte)
-Hochzeiten (direkte Verwandte)
(Abwesenheit von mehr als 1 Tag z.B. bei Reise ins Ausland)
-andere Gründe: Diese werden individuell geprüft.

In jedem Fall gilt: Die Eltern sind verantwortlich für die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes.

Das Konzept und das Jokertagformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Fahrzeug ähnliche Geräte

Benützung des Velos und fahrzeugähnlicher Geräte (fäG) für den Schulweg

Grundlagen

§24 Abs. 1 VSV

Die Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung und die Aufsicht liegt bei der Lehrperson, die den Unterricht erteilt.


§66 Abs. 2 VSV

Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.

Umsetzung


Die Lehrperson ist von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss für Unterricht, Erziehung und Betreuung verantwortlich. Die Schüler/innen befinden sich auf dem Schulweg nicht mehr unter einer gesetzlichen Aufsicht der Schule.


Demzufolge gilt §66, wonach die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg bei den Eltern liegt. So ist es beispielsweise Sache der Eltern, zu entscheiden, mit welchen Fortbewegungsmitteln ihr Kind in die Schule gehen darf. Die Schule haftet grundsätzlich aber auch nicht für Schäden oder Unfälle, welche auf einem Schulweg durch Schüler/innen verursacht werden.

Empfehlung


Die Schule in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsinsturktor der Kantonspolizei empfiehlt, sich an die Regeln des bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) zu halten:


  • Den Schülerinnen und Schülern im Verkehr stets ein gutes Vorbild sein.
  • Schülerinnen und Schüler immer wieder auf das korrekte Verhalten im Strassenverkehr aufmerksam machen.
  • Kindergartenkinder dürfen auf der Strasse nicht mit dem Fahrrad fahren.
  • Erst- und Zweitklässler nicht darin unterstützen, mit dem Velo zur Schule zu fahren. (Das Verhalten von Kindern als Radfahrende ist bis zum Alter von ca. acht Jahren so unberechenbar, dass eine Teilnahme am Strassenverkehr nicht zu empfehlen ist.)
  • Von der Verwendung von Kickboards und anderen fäG (fahrzeugähnliche Geräte) ist dringend abzuraten.
  • Das Tragen eines Helmes ist in jedem Fall sehr wichtig!

Darüber hinaus empfehlen wir, das Velo erst ab der Mittelstufe (4. Klasse) nach erfolgter praktischer Fahrschule, für das regelmässige Zurücklegen des Schulweges zu benützen.


Regeln


  • Für die Ordnung im Veloständer sind die Kinder selber verantwortlich.
  • Die Diebstahlsicherung der Velos/fäG ist Sache der Besitzer.
  • Alle Velos/fäG müssen ordentlich im Velounterstand abgestellt werden.

Verhalten auf dem Schulweg gegenüber unbekannten Personen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die Kinder gegenüber fremden Personen auf dem Schulweg korrekt verhalten sollten.


Hier vier wichtige Regeln:

Nicht mit Personen sprechen, die man nicht kennt!

Unbekannte Personen nicht begleiten, weder im Auto noch zu Fuss!

Keine Geschenke annehmen!

Vorfälle sofort zu Hause melden!



In der Schule und im Kindergarten werden die Regeln immer wieder thematisiert.


Wir möchten auch die Bevölkerung bitten, wachsam zu sein und auffällige Beobachtungen zu melden.



Vielen Dank!

Regelungen Schulbus

Karte_Schulweg

Es gelten folgende Regeln für die Benützung des Schulbusses:


  1. Kinder ausserhalb der markierten Zone dürfen den Schulbus benützen.
  2. Kinder innerhalb der dunkeln Fläche haben kein Anrecht auf die Benützung des Schulbusses.
  3. Kinder in der hellen Zone dürfen den Schulbus benützen, wenn folgende Faktoren gegeben sind:
  • Das Kind ist im Kindergarten.
  • Der Schulweg führt über eine gefährliche Strasse.
  • Der Weg muss alleine zurückgelegt werden. (Es hat kein zweites Kind, das in der gleichen Schulstufe ist, mit welchem der Schulweg zusammen zurückgelegt werden könnte.)

Regelungen Besuchsmorgen


Besuchsmorgen im Schuljahr 2022 / 23

Der Besuchsmorgen findet jeweils immer am 1. des Monats statt, sofern dies ein normaler Arbeitstag ist. Da sich die Wochentage gegenüber dem Datum immer wieder verschieben, können Sie uns im Verlauf des Schuljahres an verschiedenen Wochentagen besuchen. So ist es möglich, dem Unterricht bei verschiedenen Lehrpersonen beizuwohnen.



Für das Schuljahr 2022 / 23 ergeben sich folgende Daten:

Donnerstag, 1. September Kein Besuchsmorgen!

Freitag, 1. Oktober

Dienstag, 1. November

Donnerstag, 1. Dezember

Mittwoch, 1. Februar

Donnerstag, 1. Juni


Während der Pause offeriert der Elternrat zusammen mit der Schule einen Pausenkaffee.


Wir bitten Sie, keine Geschwister und Kleinkinder zum Schul- und Kindergartenbesuch mitzunehmen.



Wir freuen uns, wenn Sie zahlreich erscheinen.





Karte_Schulweg

Merkblatt «Znüni»


Merkblatt «Znüni»

Essen und Trinken sind genussvolle Sinneserlebnisse. Regelmässige und fantasievoll zubereitete Hauptmahlzeiten und angepasste Znünis und Zvieris machen Kinder satt und leistungsfähig. Das Merkblatt «Znüni» zeigt auf, wie ein ausgewogener Znüni und Zvieri zusammengestellt werden kann. Darüber hinaus steht im Lehrplan 21: «Die Schülerinnen und Schüler kennen Möglichkeiten, Gesundheit zu erhalten und Wohlbefinden zu stärken (z.B. Bewegung, …, Ernährung, …).»



Karte_Schulweg

Ein sinnvoller Znüni…
  • …stillt den kleinen Hunger zwischendurch.
  • …gibt wieder neue Energie, vor allem bei viel Bewegung in der Pause und in der Freizeit.
  • …unterstützt die Konzentrationsfähigkeit.
  • …besteht idealerweise aus saisonalen Produkten.
  • …wird am besten in eine praktische Znünibox verpackt: Sie hält den Znüni frisch und spart Verpackungsmaterial.



Grösse einer Znüni-Portion

1 Portion Gemüse oder Früchte ist so viel wie Ihr Kind in der Hand fassen kann.

Znüni bild

Merkblatt Hausaufgaben


Allgemeines Hausaufgaben

Hausaufgaben sind eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. So steht es im Lehrplan der Volksschule des Kantons Zürich. Die Lehrpersonen berücksichtigen das Leistungsvermögen der Kinder, wenn sie Hausaufgaben erteilen. Hausaufgaben werden so erteilt, dass die Aufgabenstellung klar und die Arbeitstechnik bekannt ist. So wird versucht, Überlastungen und Frustrationen zu vermeiden.


Organisation

Hausaufgaben gibt es grundsätzlich von Montag bis Freitag. Der zeitliche Rahmen beträgt: Klasse x 10 min. pro Tag, d.h. 1.Kl. 10 min., 2. Kl. 20 min., … Hausaufgaben können auch längerfristig erteilt werden, etwa mit Wochenplänen. Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Feiertags auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien gibt es in der Regel keine Hausaufgaben. Ab der 3. Klasse führen die Kinder ein Hausaufgabenheft. Wenn die Aufgaben für Ihr Kind und Ihre Familie zu einer grösseren Belastung werden, wenden Sie sich unbedingt frühzeitig an die Klassenlehrperson! Das Gleiche gilt, falls Ihr Kind kaum Aufgaben nach Hause bringt.


Unterstützung durch die Eltern

So können Sie Ihr Kind beim Lösen der Hausaufgaben unterstützen:

  • Stellen Sie Ihrem Kind ein Zeitfenster und einen organisierten Arbeitsplatz für die Hausaufgaben zur Verfügung.
  • Zeigen Sie Interesse an den Hausaufgaben und ermutigen Sie Ihr Kind zu selbständigem Arbeiten.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind die Hausaufgaben sorgfältig löst.

Hausaufgabenstunde

Die Schule Trüllikon bietet dreimal pro Woche eine kostenlose Hausaufgabenstunde an, welche die Schülerinnen und Schüler besuchen können.

Schwimmkonzept Schule Trüllikon

Lehrperson

Die Lehrpersonen (im Besitz des Sport- und Schwimmmoduls) übernehmen den Schwimmunterricht.

Eine Begleitperson soll von der Lehrperson organisiert werden, vor allem auf den unteren Stufen oder bei grossen Klassen.

Der Beizug von zusätzlichen Personen wird gemäss Konzept zur Zusammenarbeit mit Teilzeit- und Fachlehrpersonen entschädigt.


Ort

Der Schwimmunterricht wird primär im Sommer in der Badi Rudolfingen durchgeführt. Da dies ein Freibad ist und deshalb sehr wetterabhängig, ist die Lehrperson frei in der Organisation der Lektionen.

Im Winter besteht die Möglichkeit, dass jede Klasse zwei- bis fünfmal ein Hallenbad der Region besucht. Zur Verfügung stehende Bäder sind Aquarina in Rheinau, KSS in Schaffhausen oder das Lehrschwimmbecken der Schule Feuerthalen. Der Transport kann mit dem Schulbus organisiert werden.

Die Schwimmlektionen ersetzen die Turnlektionen. Aus organisatorischen Gründen können auch Doppellektionen durchgeführt werden.


Weiterbildung

Die Lehrpersonen können Weiterbildungen im Bereich Schwimmen, Wassersicherheit und Lebensrettung besuchen. Diese werden von der Schule finanziert.


Lernziele

Der Unterricht orientiert sich inhaltlich an den Schwimmabzeichen von swimmsport.ch Die Schwimmabzeichen werden in der Schule nicht abgegeben.

Zyklus 1:

  • Motivationsabzeichen
  • Krebs
  • Seepferdchen
  • Frosch

Zyklus 2:

  • Pinguin
  • Tintenfisch
  • Krokodil
  • Eisbär

Als Unterrichtshilfen stehen die Bildtafeln zu jedem Abzeichen zur Verfügung. Am Ende des 2. Zyklus sollen die SuS den Wassersicherheitscheck erfüllen (WSC). Wer den WSC bestehen will, muss folgende Aufgaben hintereinander und ohne Unterbrechung lösen

ohne Brille, Schwimmbrille oder Nasenklammer:

Der LP21 Bereich ‚Sicherheit am Wasser‘ ist mit diesen Schwimmabzeichen nicht abgedeckt und muss zusätzlich erarbeitet werden.

Umfang

Um die Lernziele zu erreichen werden pro Schuljahr 10-16 Lektionen Schwimmen benötigt.


Umsetzung

Folgende Punkte gilt es zu beachten, um über die Durchführung bzw. die Begleitmassnahmen zu befinden:


Generell:


Anhang

Weiterführende Unterlagen

Informationen über die Kopflaus

Gegen Läuse ist niemand gefeit, auch Erwachsene nicht. Kinder sind jedoch besonders betroffen. Läuse sind lästig, gesundheitlich jedoch harmlos, weil sie in unseren Breitengraden keine Krankheiten übertragen. Ihr Auftreten lässt sich nicht völlig verhindern. Kopfläuse können gut behandelt werden. Mit diesem Schreiben geben wir Ihnen allgemeine Informationen und erläutern Ihnen das Vorgehen zur Behandlung.


Die Kopflaus
  • ist ein Parasit, lebt nur auf dem Kopf des Menschen und ernährt sich von Blut.
  • braucht alle 3-4h Blut, kann darum ausserhalb des Kopfes nur kurze Zeit überleben.
  • ist ein Insekt mit sechs Beinen und kann weder fliegen, springen, hüpfen noch schwimmen.
  • wird max. 4 mm lang, eine frisch geschlüpfte Laus gerade mal 1 - 2 mm.
  • ist von der Farbe her durchsichtig, grau-schwarz oder rötlich-braun.
Die Kopflaus
Die Übertragung
  • Die Übertragung geschieht ausschliesslich von Kopf zu Kopf.
  • Läuse sind ein Zeichen enger Sozialkontakte nicht ein Mangel an Hygiene.
  • Häufiges Haarewaschen verhindert den Befall nicht. Läuse findet man auf dem saubersten Kopf.
  • Tiere können keine Kopfläuse auf Menschen übertragen.
  • Lausbefall wird gehäuft während der Sommermonate und nach den Ferien beobachtet.

Lausbefall erkennen
  • Läuse sind winzig, lichtscheu, flink und mit blossem Auge auf trockenem Haar schwer erkennbar.
  • Die erfolgreichste Art, Läuse zu finden ist die Methode „Lauskontrolle mit Lauskamm und Haarpflegespülung“.
  • Läuse bevorzugen die Haarregionen am Nacken, an den Schläfen und hinter den Ohren.
  • Läuse können Juckreiz und Rötungen verursachen, es juckt jedoch nicht immer bei Lausbefall.
  • Wenn Sie Eier / Nissen finden, ist es möglich, dass Sie Kopfläuse haben, aber nicht gesichert.
  • Wenn Sie lebende Kopfläuse finden, ist ein Befall gesichert und muss behandelt werden.
  • Treten in der näheren Umgebung Läuse auf, untersuchen Sie ALLE Familienmitglieder.
  • Wichtig: Eine vorbeugende Behandlung mit einem Antilausmittel nützt nichts!

Behandlung bei gesichertem Kopflausbefall

In Apotheken / Drogerien finden Sie eine breite Palette an Antilausprodukten, lassen Sie sich beraten.

Es gibt zwei Hauptgruppen im Angebot:

  • Produkte, die über das Verschliessen der Atemöffnungen wirken = physikalische Wirkung
  • Produkte, die über das Nervensystem der Laus wirken = chemische Wirkung

Für eine erfolgreiche Durchführung ist es wichtig, dass Sie sich an die Beschreibung der Packungsbeilage halten. Dichte, lange Haare brauchen grössere Mengen an Antikopflausmittel. Eine zu tiefe Dosierung ist ein häufiger Grund für ein Versagen der Behandlung. Zu beachten ist, dass ungeschlüpfte Läuse (Eier) mit keinem Antilausprodukt zu 100% abgetötet werden! Aus diesem Grund wird die Behandlung nach 7 bis 9 Tagen wiederholt. Die kleinen geschlüpften Läuse werden so rechtzeitig abgetötet und einer weiteren Übertragung wird frühzeitig vorgebeugt. Für eine erfolgreiche Lausbehandlung halten Sie sich bitte an das nachstehende Behandlungsschema.


Behandlungsschema mit einem Anti-Lausprodukt

Behandlungsschema mit einem Anti-Lausprodukt bild


Vorgehen bei Eiern / Nissen ohne den Nachweis von Läusen

Werden Eier / Nissen, aber keine lebenden Läuse gefunden, wird 2x wöchentlich während 14 Tagen mit der Methode "Lauskamm und Haarspülung" kontrolliert. Werden in dieser Zeitspanne keine Läuse entdeckt, sind die Eier entweder leer (= Nissen) oder die jungen Läuse darin sind tot. Wenn eine lebende Laus gefunden wird, muss mit Antilausmitteln behandelt werden. Wird während der 14 Tage keine Laus entdeckt, sind die Eier / Nissen nur noch ein kosmetisches „Problem“. Sie können mit dem Kamm nach und nach herausgekämmt werden oder man kann sie mit den Fingerspitzen fassen und dem Haar entlang herausziehen.


Die Lauskontrolle mit Lauskamm und Haarspülung

Haarbalsam (Pflegespülung / Conditioner) grosszügig auf dem nassen Haar verteilen. Zum Entwirren die Haare mit gewöhnlicher Bürste durchkämmen. Durch den Haarbalsam sind die Läuse während ca. 20 Min. in der Bewegung eingeschränkt, können dadurch nicht wegkrabbeln.

  • Danach mit dem Lauskamm die Haare von der Haarwurzel bis über die Haarspitzen ziehen und Strähne für Strähne durchkämmen. Den Lauskamm dabei leicht schräg halten.
  • Den Kamm nach jeder Strähne mit einem Küchenpapier abwischen. Finden sich im Kamm / auf dem Papier Läuse / Nissen? Wenn sich Läuse / Nissen im Kamm befinden, diesen jeweils mit Wasser ausspülen, danach weiterfahren.
  • Nach Beendigung die Haare gründlich spülen, anschliessend evtl. Haare waschen.

Vorgehen bei Eiern / Nissen ohne den Nachweis von Läusen bild

Wichtige Tipps
  • Das beste Mittel, die Ausbreitung zu verhindern, ist das nähere Umfeld zu informieren: Lehrperson, Lehrpersonen der Geschwister, Kindergarten, Krippe, Hort, Nachbarn, Freunde etc.
  • Lange Haare zusammenbinden
  • Konzentrieren Sie sich auf die Kopfbehandlung, auf zeitaufwändige Reinigungs- und Putzaktionen können Sie verzichten.