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Über den Zweckverband

Art. 1 Bestand
Die Primarschulgemeinden Adlikon, Andelfingen, Benken, Dachsen, Flurlingen, Humlikon, LaufenUhwiesen, Marthalen, Ossingen, Trüllikon und Truttikon, die Schulen der politischen Gemeinden Henggart, Rheinau, Thalheim, Feuerthalen und Stammheim, die Sekundarschule Andelfingen, die Sekundarschulkreise Marthalen und Uhwiesen, der Schulkreis Ossingen-Truttikon, und die Schulgemeinde Flaachtal bilden unter dem Namen Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen auf unbestimmte Dauer einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes.

Art. 2 Rechtspersönlichkeit und Sitz
Der Zweckverband besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Sein Sitz befindet sich in Humlikon.

Art. 3 Zweck
Der Verband bezweckt die Lösung besonderer schulischer Aufgaben. Er betreibt die Heilpädagogische Schule in Humlikon, einen Logopädischen Dienst, einen Schulpsychologischen Dienst und eine Psychomotorische Therapiestelle.

Der Zweckverband kann unter Beachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um die Kernaufgabe gemäss Abs. 1 und andere damit zusammenhängende Aufgaben für die Verbandsgemeinden oder vertraglich angeschlossenen Gemeinden zu besorgen.

Quelle:  Zweckverbandsvereinbarung 2020 - Stand: 01.01.2020

"Unser Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen wurde am 14. Oktober 1971 gegründet. Dem Zweckverband gehören ein logopädischer Dienst (LD), eine Psychomotorik Therapiestelle (PMT), ein Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPD) und eine Heilpädagogische Schule (HPS) an.

Hinter dem Verband stehen viele engagierte Personen, die sich für die speziellen Bedürfnisse unserer Kinder und Jungendlichen einsetzen.

Wir fördern die Schülerinnen und Schüler ihren Bedürfnissen entsprechend und begleiten sie durch die Schulzeit."

Quelle: https://www.szv-andelfingen.ch/ - Stand: 18.09.2023